Pflegedienst

kompetent · professionell · zuverlässig

Leistungsangebote

Unsere Leistungsangebote für Sie:
  • Pflegeversicherungsleistungen nach SGB XI
  • Behandlungspflege nach ärztlicher Anordnung SGB V
  • Beratungsgespräche mit Angehörigen § 37.3 SGB XI
  • Urlaubs- und Verhinderungspflege § 39 SGB SGB XI
  • Betreuung demenzkranker Menschen § 45 SGB XI
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen § 45 SGB XI
  • Privatleistungen
Erweiterte Serviceleistungen

Wir bieten Ihnen ein ganzheitliches Pflegekonzept. Neben der individuellen Alten- und Krankenpflege übernehmen wir für Sie weitere Aufgaben um Sie und Ihren Angehörigen größtmöglich zu entlasten. Das sind z.B.:

  • Beschaffung und Lieferung von Medikamenten
  • Bestellung und Lieferung von Hilfsmitteln
  • Unterstützung der Antragsstellung bei Behörden
  • Hausnotrufsystem
  • Besuche bei Jubiläen
  • Veranstaltung von Sommerfesten und Weihnachtsfeiern
  • beratende Gespräche mit Angehörigen
  • Vereinbarung von Facharztterminen

Übersicht der Pflegegrade ab 01.01.2017

 SachleistungsbudgetPflegegeld
Pflegegrad 1  
Pflegegrad 2689,- EUR316,- EUR
Pflegegrad 31.298,- EUR545,- EUR
Pflegegrad 41.612,- EUR728,- EUR
Pflegegrad 51.995,- EUR901,- EUR

Antragsformulare

Antrag auf Leistung der Pflegeversicherung (Pflegegrad)

Wer Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchte, wirft zuerst am besten einen Blick auf den Pflegeantrag, auch Antrag zur Pflegeversicherung genannt.

Als Faustregel gilt: Sie können Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, wenn ein erheblicher oder höherer Hilfebedarf bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens besteht. Der Hilfebedarf muss auf Dauer, mindestens aber für 6 Monate bestehen. Wir beraten Sie gern.

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Seit dem 01.01.2017 stehen Versicherten aller Pflegegrade 125,- EUR pro Monat als Entlastungsbetrag zur Verfügung.

Zuzahlungsbefreiung bei den Kassen
Unter Einbeziehung der Feststellung einer schwerwiegenden chronischen Krankheit im Sinne des § 62 SGB V. Fordern Sie dazu bei Ihrer Krankenkasse die entsprechenden Unterlagen an!

Antrag auf Verhinderungspflege § 39 SGB XI
Patienten mit einer Pflegestufe stehen pro Kalenderjahr von 1.612 EUR bis 2.418 EUR für Urlaubs- und Verhinderungspflege zur Verfügung.

Haben die pflegenden Angehörigen private Termine bzw. sind Sie nicht anwesend (Urlaub oder Krankheit usw.) so können wir die Pflegebedürftigen in dieser Zeit pflegen. Ihnen bleibt dennoch Ihr volles Pflegegeld erhalten. Alle Formalitäten übernehmen wir für Sie.

Zu allen Fragen rund um die Pflege und Betreuung stehen wir Ihnen zu jederzeit zur Verfügung. Auf Wunsch können die Anträge durch uns bei der jeweiligen Krankenkasse angefordert werden. Selbstverständlich werden Sie durch uns bei der Antragstellung unterstützt.