Antrag auf Verhinderungspflege § 39 SGB XI
Patienten mit einer Pflegestufe stehen pro Kalenderjahr von 1.612 EUR bis 2.418 EUR für Urlaubs- und Verhinderungspflege zur Verfügung.
Haben die pflegenden Angehörigen private Termine bzw. sind Sie nicht anwesend (Urlaub oder Krankheit usw.) so können wir die Pflegebedürftigen in dieser Zeit pflegen. Ihnen bleibt dennoch Ihr volles Pflegegeld erhalten. Alle Formalitäten übernehmen wir für Sie.
Voraussetzung ist, dass Sie als Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben.