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Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Ab dem 01.01.2017 stehen Versicherten aller Pflegegrade 125,- EUR pro Monat als Entlastungsbetrag zur Verfügung. Die erbrachten Leistungen können wir direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen, wenn Sie uns eine Abtretungserklärung erteilen.
Alle Formalitäten übernehmen wir für Sie. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Beispiele:

- Essenservice
- Einkaufservice
- Reinigung der Wohnung
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Kaffeekränzchen
- Gartenarbeiten / Rasen mähen
- Straßenreinigung
- Winterdienst (Schneebeseitigung)
- Grabpflege
- Haustierversorgung
- Besorgung von Medikamenten
- Terminvereinbarungen (z.B. Friseur, Fußpflege,
Fachärzte, Handwerker usw.) - Hilfe bei Antragstellungen bei Behörden
- Vermittlung von Hausnotrufsystemen usw.